NEUE VERPFLICHTUNGEN

DATENSCHUTZ NEU - Seit 25. Mai 2018 haben alle Unternehmen sich der neuen Datenschutzgrundverordnung anzupassen! Dies bedeutet in erster Linie mehr Verantwortung und sorgsamer Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen verarbeitet. Wir haben die 5 wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst
(Quelle: WKO Öberösterreich)

VERARBEITUNGSVERZEICHNIS

Es ist schriftlich oder elektronisch zu führen und muss beim Verantwortlichen der Datenverarbeitung folgendes beinhalten:

Namen & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Zweck der Datenverarbeitung

Kategorien der personenbezogenen Daten

Eventuelle Übermittlung der Daten ausserhalb der EU

Fristen für die Löschung der Daten

Beschreibung der Datensicherheitsmaßnahmen


TECHNIKGESTALTUNG UND DATENSCHUTZFREUNDLICHE VOREINSTELLUNGEN

Es sind geeignente technische und organisatorische Maßnahmen und Verfahren einzuführen, damit die die datenverarbeitung den neuen Anforderungen entspricht und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden! Es muss sichergestellt werden, dass nur Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verarbeitungstweck erforderlich sind!

DATENSCHUTZ FOLGEABSCHÄTZUNG

Insbesonders bei Verwendung neuer Technologien wie z.B. Videoüberwachung, haben Betriebe eine Folgenabschätzung zu führen, wie hoch das Risiko und die Rechte der betroffen Personen durch die Verarbeitung der Daten ist!

 

EIGENER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Betroffen sind Betriebe, deren Kerntätigkeit das Sammeln & Verarbeiten sogenannter "sensibler" Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten, strafrechtliche Verurteilungen, politische Einstellungen, ethnische Daten, religiöse Zugehörigkeit ist.

 

72 STUNDEN MELDEPFLICHT

Bei Datenschutzverletzung beispielsweise Hackerangriff oder Diebstahl der Datenträger (Festplatten, PC, Tablet, Sicherungslaufwerke, Handy, Server usw.) und einem Risiko für die betroffenen Personen, sind binnen 72 Stunden die Datenaufsichtsbehörde und ALLE betroffenen Personen zu informieren. 


Über den Nutzen bzw. der Sinnhaftigkeit der DSGVO teilen sich die Meinungen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch davon Abstand nehmen, eine bereits beschlossene EU-Verordnung in Frage zu stellen. Vielmehr sollten Unternehmer diese Verordnung künftig ernst nehmen und sich der Erfüllung sowie der damit verbundenen Herausforderung stellen!

Die Datenschutz Grundverordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Als personenbezogene Daten fallen all jene Daten, mit denen man eine natürliche Person identifizieren könnte! Als Beispiel gelten Name, Wohnort, SV Nummer, Steuernummer, Geburtsdatum als auch Religionszugehörigkeit.

Datenschutz ist Chefsache!

 

Selbstständige Unternehmer und Geschäftsführer sollten die Einhaltung der DSGVO künftig zur Chefsache erklären! Bei Missachtung drohen empfindliche Erststrafen in Höhe von €5.000!!! Diese könnten insbesonders bei KMU sehr schnell unternehmerische Desaster führen!

Der Endkunde

ist Nutznießer

 

Die DSGVO macht natürlich Sinn, wenn man sich in die Lage der Endverbraucher versetzt! Der permanenten (unerwünschten)Werbeflut sollte damit zumindest mittelfristig ein Ende gesetzt werden! ...und in ALLEN Fällen sind Unternehmer auch Endkunden!

Datensicherung & Verschlüsselung

 

Ein wichtiger Punkt in der DSGVO ist auch der Art und Weise wie mit den gesammelten Daten umgegangen wird und wie diese am Besten verschlüsselt gesichert werden. Datenschutzbeauftragte haften für den sorgsamen Umgang und deren Speicherung!

Rechtmäßigkeit erst

NACH schriftlicher Einwilligung

 

Die Rechtmäßigkeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist erst NACH schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person gegeben. Wichtig ist hierbei auch, dass für den Umgang mit personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage vorhanden sein MUSS! Eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig und führt zu hohen Bußgeldern!

Verzeichnis der Datenverarbeitung


Die DSGVO sieht ein Datenverarbeitungsverzeichnis vor, in dem alle Personen (Datenverantwortlichen) in einem Unternehmen aufgelistet werden, die auf die übertragenen Kundendaten  einsicht haben! Mindestanforderung sind Name und Kontakt des Verantwortlichen, Zweck der Verarbeitung, Kategoriebeschreibung und vorgesehene Fristen zur Löschung

Was ist automatisierte Verarbeitung von Daten


Eine automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt bereits dann vor, wen jemand auf einem Endgerät wie Laptop, PC, Handy oder anderen EDV Geräten mit personenbezogenen Daten umgeht oder hierzu Einsicht, Druck- und Speichermöglichkeiten hat.

dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Person für Ihre Tätigkeit bezahlt wird oder nicht!

WAS KANNST DU TUN!?

01.

 

Bestelle DEIN
Business Pack
 

 

Registriere noch heute Dein Business Pack und nutzen sofort alle Funktionen damit Du Dich weiterhin Deinem Kerngeschäft widmen  kannst.

Detailierte Informationen dazu erfährst Du im Zuge des Bestellprozesses.

02.


Trage alle Deine Mitarbeiter ein


Nach dem Freischalten Deines Business Pack hast Du in Deinem Unternehmensbereich die Möglichkeit, alle Dienstnehmer, Kunden, Lieferanten gemäß der DSGVO anzulegen und zu verwalten!

Alle Dienstnehmer, Kunden und Lieferanten müssen sich dazu EINMALIG über unser KOSTENLOSES

Privat Pack anmelden!


03.


Protokolliere alle Kundendaten papierlos


Nachdem die Punkte 1 & 2 erledigt sind, hast Du alle nötigen Schritte erledigt und die damit verbundenen Datenschutzfreigaben von all Deinen Kontakten erhalten.

Weiters bist Du in Deinem Memberbereich in der Lage, das gem. DSGVO geforderte Datenverarbeitungsverzeichnis anzulegen und Deinen Mitarbeiten Berechtigungen zuzuweisen!

Du hast noch weitere Fragen?

Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme!

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