DATENSCHUTZ FOLGEABSCHÄTZUNG
Insbesonders bei Verwendung neuer Technologien wie z.B. Videoüberwachung, haben Betriebe eine Folgenabschätzung zu führen, wie hoch das Risiko und die Rechte der betroffen Personen durch die Verarbeitung der Daten ist!
EIGENER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Betroffen sind Betriebe, deren Kerntätigkeit das Sammeln & Verarbeiten sogenannter "sensibler" Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten, strafrechtliche Verurteilungen, politische Einstellungen, ethnische Daten, religiöse Zugehörigkeit ist.
72 STUNDEN MELDEPFLICHT
Bei Datenschutzverletzung beispielsweise Hackerangriff oder Diebstahl der Datenträger (Festplatten, PC, Tablet, Sicherungslaufwerke, Handy, Server usw.) und einem Risiko für die betroffenen Personen, sind binnen 72 Stunden die Datenaufsichtsbehörde und ALLE betroffenen Personen zu informieren.